„Compliance“-Management = Erfüllung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben…

…beginnt bei der Erzeugung bis hin zum Teller, einschließlich Herstellung, Handel und Gastronomie.

Lebensmittel müssen regeltreu sein – also eine – neuerdings so genannte – „Compliance“ erfüllen: müssen entsprechend der lebensmittelrechtlichen Vorschriften hergestellt, und richtig und verständlich etikettiert sein.

Der freie Verkehr mit sicheren und bekömmlichen Lebensmitteln auf der Grundlage gemeinsamer Regeln ist ein Grundsatz im europäischen Lebensmittelrecht. Es gelten in Europa hohe Anforderungen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher. Daher sind alle Beteiligten auf allen Stufen der Lebensmittelkette, das heißt von der Produktion, Verarbeitung, Transport bis einschließlich Vertrieb und Gastronomie gefordert, mindestens im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, gemäß vorsorglicher Risikoüberlegungen und in Eigenverantwortlichkeit zu arbeiten.

Lebensmittel müssen sicher sein: im Handel, im Vertrieb, vom feinen Restaurant bis hin zum einzelnen Imbissstand, bis hin zum eigenen Kühlschrank und Küchenregal.

Lebensmittel dürfen also nicht fehlerhaft zusammengesetzt oder etikettiert sein.

Verkehrsfähigkeitsprüfung

Bei der Food & Cosmetic Consult GmbH finden Sie eine Hilfe und Assistenz im Rahmen einer Verkehrsfähigkeitsprüfung bei drängenden Fragen der „Compliance“, wie:

  • sind meine Produkte richtig zusammengesetzt – hinsichtlich zulässiger Rezepturbestandteile, allergener Bestandteile, Verwendung von Zusatzstoffen, NanoStoffen, „Botanicals“, Novel-Food-Zutaten oder neuen Wirkstoffen,
  • sind meine Produkte richtig etikettiert – hinsichtlich adäquater Kennzeichnung bei Überprüfung und Ausarbeitung der erforderlichen deutschen Kennzeichnung,
  • sind meine Produkte richtig kategorisiert – hinsichtlich passender Produktkategorie bei Fragen der Abgrenzung und Zuordnung passender Verkehrsbezeichnung,
  • sind meine Produkte richtig angemeldet – hinsichtlich erforderlicher Meldungen bei Behörden, Ämtern, Organisationen in Deutschland, in und außerhalb der EU,
  • sowie bei Hygiene, HACCP, Qualitätssicherung, Lieferantenaudit.

Sei es, dass Sie mit Ihrer Firma Lebensmittel, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel oder diätetische Lebensmittel herstellen, aus dem Ausland nach Deutschland bzw. nach Europa importieren möchten oder damit Handel treiben und Fehler erkennen und vermeiden möchten.

Sei es, dass Sie nach Abschluss einer Verkehrsfähigkeitsprüfung eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei Behörden oder im Handel benötigen.

Sei es, dass Sie mit Ihren Lieferanten und Zulieferern Qualitätsvereinbarungen festlegen und deren Einhaltung nachprüfen wollen oder Beratung und internes Audit zu einem Qualitätsstandard, wie IFS, DIN 22.000, Bio möchten.

Sei es, dass Sie an neuen Produktentwicklungen interessiert sind.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr
Josef Wahler

Staatl. gepr. Lebensmittelchemiker
Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika: Deklaration, Zusammensetzung, Abgrenzung, Qualitätssicherung in der Lebensmittelindustrie
Gegenprobensachverständiger für Lebensmittel und Kosmetika